Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um Service und Reparatur.

Bleibt meine Herstellergarantie erhalten, wenn ich den Service bei Ihnen machen lasse?

Ja. Wir führen alle Inspektionen und Wartungsarbeiten exakt nach den Vorgaben der Fahrzeughersteller durch und verwenden Ersatzteile in Erstausrüsterqualität. Nach der GVO (Gruppenfreistellungsverordnung) der EU bleibt Ihre Neuwagengarantie in vollem Umfang erhalten.

Wie oft muss mein Auto zur Inspektion?

Das hängt vom Fahrzeugmodell, dem Alter und der Kilometerleistung ab. Moderne Fahrzeuge haben oft flexible Wartungsintervalle und zeigen den Servicebedarf im Bordcomputer an. Als Faustregel gilt: Mindestens einmal im Jahr oder alle 15.000 bis 30.000 Kilometer sollte das Fahrzeug durchgecheckt werden.

Bieten Sie einen Leihwagen an?

Ja, um Sie mobil zu halten, stellen wir Ihnen für die Dauer der Reparatur gerne ein Ersatzfahrzeug zur Verfügung. Bitte geben Sie den Bedarf bei der Terminvereinbarung an, damit wir ein Fahrzeug für Sie reservieren können.

Was kostet das Auslesen des Fehlerspeichers?

Die Kosten für eine einfache Fehlerdiagnose (Auslesen und Löschen des Speichers) sind überschaubar. Sollte eine tiefere Diagnose oder geführte Fehlersuche nötig sein, besprechen wir den Aufwand vorab mit Ihnen.

Wann sollte ich auf Winterreifen wechseln?

In Österreich gilt die situative Winterausrüstungspflicht vom 1. November bis 15. April. Wir empfehlen die "O-bis-O-Regel": Winterreifen von Oktober bis Ostern.